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Betriebsanweisungen

Durch die erstellte Gefährdungsbeurteilung sind die Gefährdungen bekannt und die Schutzmaßnahmen können eingeleitet werden.

Grundsätzlich sind Schutzmaßnahmen nach dem Prinzip „STOP“ umzusetzen, welches die Hierarchie der Schutzmaßnahmen festlegt.

S (Substitution)
T (technische Maßnahme)
O (organisatorische Maßnahme)
P (persönliche Maßnahme)

Nicht alle Gefährdungen können mit Substitutionen oder technischen Schutzmaßnahmen verhindert werden.  In diesem Fall muss das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten gewährleistet werden. Ein sehr wichtigstes Instrument dafür ist die betriebsspezifisch erarbeitete Betriebsanweisung. Sie ist eine organisatorische Schutzmaßnahme, die das Verhalten der Beschäftigen im Betrieb und im Notfall regelt. Zusätzlich bildet die Betriebsanweisung die Grundlage für tätigkeitsbezogene Unterweisungen.

M.E-protect unterstützt Sie intensiv bei der Erstellung Ihrer betriebsspezifischen Betriebsanweisung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen und zeigen Ihnen wie Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung betriebsspezifischer Betriebsanweisungen auf einfachstem Weg nachkommen.